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   BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18   

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BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2020,15538)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2020,15538)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 30 W (pat) 8/18 (https://dejure.org/2020,15538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VORHER NACHHAIR" - fehlende Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 (Nr. 59) - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 (Nr. 10) - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 (Nr. 11) - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 (Nr. 9) - OUI; jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 (Nr. 20) - KORNSPITZ; GRUR 2010, 228 (Nr. 33) - Vorsprung durch Technik; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2014, 565 (Nr. 10) - smartbook; GRUR 2014, 483 (Nr. 22) - test; GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Wird geltend gemacht, die Eintragung habe gegen einen oder mehrere Tatbestände des § 8 Abs. 2 MarkenG verstoßen, kann eine Löschung nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (BGH GRUR 2014, 565 (Nr. 10) - smartbook; GRUR 2014, 483 (Nr. 22) - test; GRUR 2013, 1143 (Nr. 15) - Aus Akten werden Fakten) bestanden hat als auch - soweit es um die Tatbestände nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-9 MarkenG geht - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag noch besteht (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 (Nr. 59) - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 (Nr. 10) - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 (Nr. 11) - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 (Nr. 9) - OUI; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 14.05.2020 - 30 W (pat) 8/18
    Darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Zeichen keine Unterscheidungskraft zu, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 (Nr. 46) - Deichmann; GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; BGH GRUR 2017, 186 (Nr. 30 und Nr. 32) - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 (Nr. 12) - DüsseldorfCongress; GRUR 2014, 569 (Nr. 14) - HOT; GRUR 2012, 1143 (Nr. 9) - Starsat).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
  • BPatG, 29.02.2024 - 29 W (pat) 32/22
    Zu Recht hat die Markenabteilung 3.4 daher zunächst geprüft, ob es sich bei der zugrundeliegenden Angabe "Hot Pot" um eine beschreibende, nicht unterscheidungskräftige Aussage handelt und sodann, ob die Abweichung durch die konkrete Schreibweise individualisierend, mithin schutzbegründend wirkt (vgl. zu Abwandlungen beschreibender Angaben: Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl., § 8 Rn. 235-238; BPatG, Beschluss vom 11.09.2023, 29 W (pat) 521/22 - PIZZ-A-BOX; Beschluss vom 31.08.2023, 30 W (pat) 80/21 - cellenCHIP; Beschluss vom 14.05.2020, 30 W (pat) 8/18 - VORHER NACHHAIR).
  • BPatG, 20.01.2022 - 30 W (pat) 15/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "British Hairways/BRITISH AIRWAYS

    Zwar ist es zutreffend, dass im Dienstleistungssektor der angegriffenen Marke die Ersetzung von Silben durch das englische Wort "hair" bzw. durch seine deutsche Entsprechung "Haar" häufig in Gebrauch ist und war und nicht nur in der Werbesprache zum Standard gehört (vgl. neben den Belegen der Markenstelle auch BPatG 30 W (pat) 8/18 - VORHER NACHHAIR, juris, mit weiteren Beispielen für entsprechende Begriffsbildungen).
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